Berner Autorandy verliert für immer seinen Führerschein Ein Autofahrer im Kanton Bern musste mehrmals seine Identitätskarte abgeben. Dann überholte er Autos auf einer einzigen Spur. Jetzt ist er sein Ticket wieder los – diesmal für immer. 1/4 Ein Hustle Car aus Bern hat auf einer einspurigen Strecke Autos überholt. (virtuelles Bild) Die Behörden in Bern haben einem Mann, der auf einem einspurigen Autobahnabschnitt mehrere Fahrzeuge rechts überholte, zu Recht den Führerausweis entzogen. Das entschied das Bundesgericht. In der Vergangenheit musste der Mann seinen Ausweis dreimal für eine begrenzte Zeit abgeben. Er behauptet nicht, den jüngsten Verkehrsrechtsverstoß vom Dezember 2019 begangen zu haben, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Er leugnete die Tat jedoch erst, als ihm das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern im März 2020 seinen Führerausweis für immer entzog.

Der Onkel soll hinter dem Steuer gesessen haben

Auf die Strafverfügung der Staatsanwaltschaft reagierte der Mann im Dezember 2019 nicht. Ihm wurde eine Busse von 500 Franken auferlegt. Zudem wurde ihm eine Gebühr von 200 Franken in Rechnung gestellt. Die Geldbuße wurde rechtskräftig festgestellt, und daher stützte sich die Verwaltungsbehörde auf die darin festgehaltenen Tatsachen. Dies sei ihr gestattet worden, teilte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil mit. Er akzeptiert die Einwände des Mannes nicht, der seine bisherige Passivität damit begründete, dass er keine juristische Ausbildung und nur geringe Deutschkenntnisse habe. Gemäss den Lausanner Richtern hätte der Verurteilte aufgrund seiner bisherigen Erfahrungen davon ausgehen müssen, dass dem Strafverfahren ein Verwaltungsverfahren folgen würde. Das Bundesgericht hält die Darstellung des Mannes für unbegründet, dass am Tattag der Onkel seines Halbbruders, der in der Schweiz Ferien machte, am Steuer seines Autos saß und er noch arbeitete. Vielmehr habe der Beschwerdeführer gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gehandelt, als er die Tat erstmals vor den Verwaltungsbehörden bestritt. (SDA)